KSeF, das Nationale E-Rechnungssystem, führt wesentliche Änderungen bei den Regeln für die Ausstellung und den Umlauf von Rechnungen ein. Die Vorschriften werden stufenweise umgesetzt — von der Übergangszeit ab dem 1. Februar 2026 bis zum Zielmodell ab 2027.
Die größten Änderungen betreffen Kassenbelege mit NIP (Steuernummer) und Rechnungen aus Registrierkassen — beide Dokumente werden im Zielmodell durch E-Rechnungen ersetzt. Auch Berichtigungsvermerke entfallen — ab Februar 2026 ist eine Korrekturrechnung im KSeF die einzige Möglichkeit, Fehler zu korrigieren.
Beachtenswert ist, dass Duplikate von E-Rechnungen nicht anwendbar sind, da Dokumente im KSeF-System unbegrenzt aufbewahrt werden und immer verfügbar sind. VAT-RR-Rechnungen bleiben optional — der pauschalierende Landwirt entscheidet selbst, ob er der Ausstellung im System zustimmt.
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