Umweltgebühren und das BDO-Register
– woran jeder Unternehmer denken muss
Führen Sie ein Unternehmen? Ist ein Auto auf die Firma zugelassen? Erzeugen Sie Abfälle? Wenn Sie eine dieser Fragen mit „ja“ beantwortet haben – dann ist dieser Beitrag für Sie.
Umweltpflichten betreffen einen deutlich größeren Kreis von Unternehmern, als es den Anschein hat.
Was ist das BDO?
BDO, also die Datenbank über Produkte und Verpackungen sowie über die Abfallwirtschaft, ist ein elektronisches System, das Informationen über in Polen erzeugte, gesammelte und verarbeitete Abfälle erfasst. Sein integraler Bestandteil ist das BDO-Register – die Liste der Unternehmen, die zur Registrierung verpflichtet sind. Das Register wird von den Marschällen der Woiwodschaften geführt.
Wer muss sich im BDO registrieren?
Die Eintragungspflicht betrifft unter anderem Unternehmen, die:
• Abfälle erzeugen und deren Erfassung führen (z. B. Werkstätten, Produktionsbetriebe, Arztpraxen),
• Produkte in Verpackungen in Verkehr bringen,
• Geschäfte oder Großhandel betreiben und den Kunden Kunststofftragetaschen zur Verfügung stellen, die der Recyclinggebühr unterliegen,
• Elektrogeräte, Batterien, Akkumulatoren oder Reifen einführen oder in Verkehr bringen,
• Abfälle befördern, sammeln oder verarbeiten.
Registrierungsgebühr und Jahresgebühr
Die Registrierungs- und die Jahresgebühr betreffen ausschließlich ausgewählte Gruppen der im BDO eingetragenen Unternehmer – unter anderem diejenigen, die Produkte in Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren, Fahrzeuge, Reifen oder Schmieröle in Verkehr bringen. Sie betreffen dagegen nicht die gewöhnlichen Abfallerzeuger. Die Frist für die Jahresgebühr läuft bis Ende Februar jedes Jahres (2026 bis zum 2. März).
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Größe des Unternehmens:
Kleinstunternehmen 200 zł
Übrige Unternehmen 800 zł
Achtung: Die Jahresgebühr ist in dem Jahr nicht zu entrichten, in dem die Registrierungsgebühr gezahlt wurde.
Gebühren für die Nutzung der Umwelt
Das ist eine gesonderte Kategorie von Pflichten, die Unternehmer betrifft, deren Tätigkeit Folgendes verursacht:
• Einleitung von Gasen oder Stäuben in die Luft (auch aus dem Betrieb von Firmenfahrzeugen!),
• Ablagerung von Abfällen,
*Einleitung von Abwasser in Gewässer oder in den Boden - seit 2018 regelt das Wassergesetz die Gebühren für Abwasser und Wasserentnahme – berechnet werden sie vom Staatlichen Wasserwirtschaftsbetrieb Polnische Wasser, nicht vom Marschallamt.
Wichtig: Wenn Ihr Unternehmen Dienstwagen besitzt – nutzen Sie die Umwelt durch Abgasemissionen und sind verpflichtet, die Umweltgebühr zu berechnen. In der Praxis überschreitet ein Unternehmer mit einem oder einigen wenigen Fahrzeugen die Schwelle von 800 zł pro Jahr jedoch meist nicht.
Die wichtigsten Fristen
Meldung an KOBiZE (Emissionen) bis 2. März 2026
Jahresgebühr BDO bis 2. März 2026
Jahresbericht BDO bis 16. März 2026
Aufstellung der Umweltgebühren + Zahlung bis 31. März
Wann müssen Sie nicht zahlen?
- Sie müssen die Gebühr für die Nutzung der Umwelt nicht entrichten, wenn der berechnete Jahresbetrag für die jeweilige Nutzungsart 800 zł nicht überschreitet. Das befreit Sie jedoch nicht von der Pflicht, die Jahresaufstellung einzureichen.
- Sie müssen keine Aufstellungen und Informationen einreichen, wenn die berechnete Jahresgebühr für eine Art der Nutzung der Umwelt 100 zł nicht überschreitet.
Sanktionen bei Versäumnissen
Für die Ausübung der Tätigkeit ohne die erforderliche Eintragung im BDO droht eine Verwaltungsgeldstrafe von
5 000 zł bis 1 000 000 zł. Für die Verletzung der Erfassungs- und Berichtspflichten kann das Gericht eine Geldstrafe von 100 zł bis über 1 Million zł und sogar eine Haftstrafe verhängen.
Umweltpflichten sind ein Thema, das viele Unternehmer unterschätzen. Es lohnt sich zu prüfen, ob Ihr Unternehmen im BDO eingetragen sein sollte, ob Sie die Berichte fristgerecht einreichen und die Gebühren begleichen. Wenn Sie Zweifel haben – nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen, Ihre Pflichten zu prüfen und die Fristen einzuhalten.
Quelle: Biznes.gov.pl
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