Unternehmensstatus und Berichtspflichten

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STATUS DER EINHEIT UND BERICHTSPFLICHTEN

Die Größe einer Wirtschaftseinheit - Mikro, Klein, Mittel oder Groß - ist nicht nur ein Etikett. Es ist ein Schlüsselfaktor, der den Umfang der Berichtspflichten beeinflusst.

Gemäß dem Rechnungslegungsgesetz wird der Status der Einheitanhand der folgenden Kriterien festgelegt:


Um sich für eine bestimmte Kategorie zu qualifizieren, muss die Einheit mindestens zwei von drei Kriterien erfüllen.

Berichtspflichten für einzelne Einheiten:

• Einheiten der Kategorie Mikro können vereinfachte Berichte erstellen – oft nur allgemeine Informationen, Bilanz (mit ergänzenden Informationen zur Bilanz) und Gewinn- und Verlustrechnung, ohne zusätzliche Informationen.

Kleine Einheiten sind verpflichtet, eine Einführung in den Jahresabschluss, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie zusätzliche Informationen zu erstellen, jedoch in vereinfachter Version.

Mittlere und große Einheiten müssen einen vollständigen Jahresabschluss erstellen, der Einführung in den Jahresabschluss, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie umfangreiche zusätzliche Informationen umfasst. Darüber hinaus unterliegen mittlere und große Einheiten der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer sowie zur Veröffentlichung im Monitor Sądowy i Gospodarczy (Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger).

Es ist zu beachten, dass Unternehmen neben dem aus dem Rechnungslegungsgesetz resultierenden Status auch einen unterschiedlichen Status im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes (VAT) haben können.

Hier sind die Verkaufserlöse (Umsatz) entscheidend, nicht die Aktiva oder Beschäftigtenzahl.


Die im VAT-Gesetz festgelegten Schwellenwerte haben steuerlichen Charakter und sind nicht identisch mit der Klassifizierung der Einheiten nach dem Rechnungslegungsgesetz.

Benötigen Sie Hilfe bei der Klassifizierung der Einheit oder bei der Erstellung des Jahresabschlusses – kontaktieren Sie unser Buchhaltungsbüro. Wir helfen Ihnen, jeden Schritt gemäß den aktuellen Vorschriften zu durchlaufen.

Fengo Sp. z o.o. | Buchhaltungsbüro | Cieszyn

www.fengo.pl | biuro@fengo.pl


Der obige Artikel hat ausschließlich informativen und edukativen Charakter. Er stellt keine Steuerberatung im Sinne des Gesetzes vom 5. Juli 1996 über die Steuerberatung dar. Die Inhalte des Artikels können nicht als individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung behandelt werden. In Einzelfällen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder der zuständigen Steuerbehörde.



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