Mit dem Neujahrssekt und den Feuerwerken sind am 31. Dezember 2025 auch einige Steuerverbindlichkeiten verjährt. Wenn Sie ein Unternehmen führen, lohnt es sich zu wissen, welche Steuerangelegenheiten Sie nun beruhigt archivieren können.
Was ist Ende 2025 verjährt?
Gemäß Art. 70 § 1 der Abgabenordnung verjährt eine Steuerschuld nach 5 Jahren, gerechnet vom Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlungsfrist abgelaufen ist.
Was bedeutet das in der Praxis?
Am 31. Dezember 2025 sind Verbindlichkeiten verjährt, deren Zahlungsfrist auf das Jahr 2020 fiel:
* PIT für 2019 - Zahlungsfrist bis 30. April 2020
* CIT für 2019 - Zahlungsfrist bis 31. März 2020
* VAT für die Monate 2020 - z.B. VAT für Januar 2020 zahlbar bis 25. Februar 2020
* ZUS-Beiträge für 2020 - mit Zahlungsfristen im Jahr 2020
Achtung! Wann kann sich die Verjährung verlängern?
Nicht immer bedeuten 5 Jahre genau 5 Jahre. Die Verjährungsfrist kann sich verlängern, wenn:
* Der Fristlauf nicht begonnen hat- z.B. wenn die Steuer in Raten aufgeteilt wurde - die Verjährung beginnt erst nach der Tilgung
* Der Fristlauf gehemmt wurde- z.B. nach Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht - die Bearbeitungszeit wird nicht gezählt
* Der Fristlauf unterbrochen wurde- z.B. durch Beschlagnahme von Vermögen im Vollstreckungsverfahren - die Frist läuft von Neuem!
Was sollte man Anfang 2026 tun?
-> Überprüfen Sie die Dokumentation für 2019 - Sie können sie archivieren
-> Prüfen Sie, ob Sie keine unerledigten Angelegenheiten mit dem Finanzamt aus diesem Zeitraum haben
-> Stellen Sie sicher, dass es keine Ereignisse gab, die den Lauf der Verjährung gehemmt haben
-> Denken Sie an die Buchhaltungsunterlagen - die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre
Die Verjährung von Steuerverbindlichkeiten ist ein natürlicher Teil des Abrechnungszyklus mit dem Fiskus.
Ab dem 1. Januar 2026 ist das Steuerjahr 2019 Geschichte geworden - zumindest für diejenigen, die keine Verfahren oder Kontrollen hatten.
Haben Sie Zweifel, ob Ihre Verbindlichkeiten verjährt sind? Kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen bei der Überprüfung!
Fengo Sp. z o.o. | Buchhaltungsbüro | Cieszyn
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