JPK_CIT und JPK_PIT ab 2027? Wie kann man die Pflicht legal um ein Jahr verschieben?
Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Pflichten zur elektronischen Führung von Steuerbüchern und deren Übermittlung an das Finanzamt in Form von JPK_CIT- und JPK_PIT-Dateien in Kraft. Die gute Nachricht ist, dass es einen einfachen Weg gibt, diese Pflicht um ein ganzes Jahr zu verschieben.
Wen betreffen die neuen Pflichten?
Ab dem neuen Jahr sind Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerzahler (außer den größten Unternehmen), die ihre MwSt-Aufzeichnungen (JPK_V7M) jeden Monat an das Finanzamt übermitteln, verpflichtet:
- Bücher (Handelsbücher, KPiR, Einnahmenaufzeichnungen) mit Computerprogrammen zu führen
- diese nach Ende des Steuerjahres ohne Aufforderung in strukturierter elektronischer Form (sog. JPK_CIT, JPK_PIT) an das Finanzamt zu übermitteln
Andere Steuerzahler (die MwSt vierteljährlich abrechnen oder von der MwSt befreit sind) werden erst ab 2027 von dieser Pflicht betroffen sein.
Wie verschiebt man die Pflicht um ein Jahr?
Die Lösung ist überraschend einfach: Einfach von monatlicher auf vierteljährliche MwSt-Abrechnung wechseln.
Dazu müssen Sie:
- Eine Aktualisierung der MwSt-Registrierung (VAT-R) bis zum 25. Februar 2026 einreichen
- Das entsprechende Feld ankreuzen, das die Wahl der vierteljährlichen MwSt-Abrechnung anzeigt
- Effekt: Verschiebung der JPK_CIT/JPK_PIT-Pflicht um ein Jahr (bis 2027)
Quelle: Stellungnahme des Finanzministeriums
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