Wann und wie ändert man die Besteuerungsform?
Linearsteuer (19%)
Wenn Sie zur Linearsteuer wechseln möchten, müssen Sie beim Leiter des Finanzamts eine schriftliche Erklärung abgeben:
- bis zum 20. Tag des Monats nach dem Monat, in dem Sie Ihr erstes Einkommen im betreffenden Jahr erzielt haben
- bis zum Ende des Steuerjahres – wenn das erste Einkommen im Dezember erzielt wurde
Die gleiche Regel gilt beim Wechsel von der Linearsteuer oder Pauschalsteuer zur Steuerskala.
Pauschalsteuer auf erfasste Einnahmen
Ähnlich – Sie reichen die Erklärung bis zum 20. Tag des Monats nach dem Monat des ersten Einkommens ein (oder bis zum Jahresende, wenn das erste Einkommen im Dezember war).
Wie reicht man die Erklärung ein?
- Über CEIDG – durch Aktualisierung Ihrer Eintragsdaten (bequemste Option)
- Direkt beim Finanzamt – schriftliche Erklärung
Kassenmethode – neu ab 2025
Seit 2025 können Einkommensteuerzahler und Pauschalsteuerzahler die Kassenmethode der Einkommensrechnung nutzen. Das bedeutet, dass Einkommen erst bei Zahlungseingang entsteht, nicht bei Rechnungsstellung.
Wichtige Fristen und Grenzen:
- Die Erklärung zur Wahl der Kassenmethode muss bis zum 20. Februar des betreffenden Steuerjahres eingereicht werden
- Bei Geschäftsgründung im Laufe des Jahres – bis zum 20. Tag des Monats nach dem Monat der Gründung
- Einnahmengrenze 2026 – Kassenmethode verfügbar für Unternehmen mit Einnahmen bis zu 2.000.000 PLN (erhöht von 1.000.000 PLN)
- Die gewählte Methode muss das gesamte Steuerjahr über angewendet werden
Benötigen Sie Hilfe bei der Einreichung einer Erklärung oder Aktualisierung Ihres CEIDG-Eintrags? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, die Formalitäten rechtzeitig zu erledigen.
Fengo Sp. z o.o. | Buchhaltungsbüro | Cieszyn
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Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informations- und Bildungszwecken. Er stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes vom 5. Juli 1996 dar. Der Inhalt dieses Artikels kann nicht als individuelle Rechts- oder Steuerberatung behandelt werden. In individuellen Angelegenheiten empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder die zuständige Steuerbehörde.